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   VG Berlin, 05.05.2011 - 3 K 71.09   

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VG Berlin, 05.05.2011 - 3 K 71.09 (https://dejure.org/2011,30510)
VG Berlin, Entscheidung vom 05.05.2011 - 3 K 71.09 (https://dejure.org/2011,30510)
VG Berlin, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - 3 K 71.09 (https://dejure.org/2011,30510)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2011 - 3 K 71.09
    Diese Auslegung ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin angeführten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 1369/90 -, juris).
  • BVerwG, 28.05.1997 - 6 C 1.96

    Berufsfachschule - Besondere Art der Berufsausbildungsstätte - Private

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2011 - 3 K 71.09
    Verfassungsrechtliche Bedenken an der danach fehlenden Möglichkeit privater PTA-Lehranstalten, den Status einer Ersatzschule und die damit verbundene finanzielle Förderung zu erlangen, bestünden nur, wenn außerhalb des Anwendungsbereichs des SchulG im Land Berlin öffentliche PTA-Schulen vorhanden oder grundsätzlich vorgesehen wären (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1997 - 6 C 1/96 - juris, Rdnr. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1989 - 9 S 1385/88

    Begriff der öffentlichen Schule - private Ersatzschule - Krankengymnastikschule

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2011 - 3 K 71.09
    Nach der Rechtsprechung des VGH Mannheim (Urteil vom 27. Februar 1989 - 9 S 1385/88 -, DVBl. 1989, S. 1259 [1260]), der sich die Kammer nach eigener Prüfung anschließt, fällt die Bestimmung dessen, was unter "öffentliche Schule" zu verstehen ist - wie die Regelung des gesamten Schulwesens überhaupt - nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes (Art. 70 ff. GG) in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder, was Art. 7 Abs. 4 S. 2 GG für das Ersatzschulwesen nochmals ausdrücklich hervorhebt.
  • VG Oldenburg, 19.03.2019 - 7 A 2252/18

    Anerkennung; Ersatzschule; Genehmigung; Physiotherapie; Privatschule

    Die Bestimmung dessen, was unter einer "öffentlichen Schule" zu verstehen ist, fällt - wie die Regelung des gesamten Schulwesens überhaupt - nach der Kompetenzverteilung der Art. 70 ff. GG in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder; dies hebt Art. 7 Abs. 4 Satz 2 GG für das Ersatzschulwesen nochmals ausdrücklich hervor (vgl. VG Berlin, Urteil v. 5. Mai 2011, 3 K 71.09, juris).Vorliegend durfte der Landesgesetzgeber im Rahmen der Gesetzesänderung des § 1 NSchG im Jahr 2003 daher selbst neu beurteilen, ob öffentliche Schulen dieser Art - d.h. Schulen für Physiotherapie - in Niedersachsen zu jenem Zeitpunkt i.S.d. § 142 NSchG "vorhanden oder grundsätzlich vorgesehen" waren (vgl. Nds. OVG, Beschluss v. 1. September 2015, 2 LA 81/15, juris).

    Im Detail bestehen hingegen Meinungsunterschiede; so hat sich das Verwaltungsgericht Berlin für eine vergleichbare Fallgestaltung zu dem Urteil vom 28. November 2001 ausdrücklich abgegrenzt (Urt. v. 5.5.2011 - 3 K 71.09 -, juris Rdnr. 25; dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.3.2012 - 3 N 126.11 -, juris).

    Soweit das Nds. Oberverwaltungsgericht in seiner vorzitierten Entscheidung aus dem Jahr 2001 (Urteil v. 28. November 2001, 13 L 2847/00) ausführte, dass öffentliche Schulen für Physiotherapie jedenfalls im Land Niedersachsen grundsätzlich vorgesehen seien und zur Begründung maßgeblich auf einen Runderlass des Kultusministeriums vom 7. März 1996 über Mindestanforderungen an Schulen für andere als ärztliche Heilberufe (insb. Abschn. V und VI betreffend allgemeine Bestimmungen über die Schulen für Physiotherapie) verweist, lässt sich der obergerichtlichen Entscheidung indes nicht entnehmen, ob in dem vorgenannten Runderlass die Ausbildung an öffentlichen Schulen geregelt war (vgl. VG Berlin, Urteil v. 5. Mai 2011, 3 K 71.09, juris, zur Nichtgenehmigung einer privaten PTA-Lehranstalt als Ersatzschule).

    Eine staatliche Anerkennung der Schulen wäre bei öffentlichen Schulen jedoch überflüssig, so dass diese Regelung dafür spricht, dass die Ausbildung zum Physiotherapeuten an Privatschulen erfolgt (vgl. VG Berlin, Urteil v. 5. Mai 2011, 3 K 71.09, juris).

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2015 - 2 LA 81/15

    Zugangeröffnung zu einem Genehmigungs- und Finanzierungsverfahren der

    Im Detail bestehen hingegen Meinungsunterschiede; so hat sich das Verwaltungsgericht Berlin für eine vergleichbare Fallgestaltung zu dem Urteil vom 28. November 2001 ausdrücklich abgegrenzt (Urt. v. 5.5.2011 - 3 K 71.09 -, juris Rdnr. 25; dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.3.2012 - 3 N 126.11 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2019 - 9 S 2164/18

    Finanzhilfe für Privatschule - Wartefrist des § 17 Abs. 4 S. 4 PSchG BW

    Im Übrigen dürfte bereits der Begriff der staatlich anerkannten Schule nahelegen, dass die Vorschrift grundsätzlich auf eine Ausbildung durch Privatschulen abzielt, da eine öffentliche Schule gerade keiner "staatlichen Anerkennung" bedarf (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 19.03.2019, a.a.O.; VG Berlin, Urteil vom 05.05.2011 - 3 K 71.09 -, juris; OVG Bln.-Bbg., Beschluss vom 22.03.2012 - 3 N 126.11 -, juris).
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